Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat den Bundesrat passiert. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die fachlich und politisch seit Jahren geforderte grundlegende Reform des Rechts der Eingliederungshilfe umgesetzt. Als grundlegende Neuerung wird im Recht der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) in einem neuen Teil ein eigenes Leistungsrecht mit einem neuen Leistungsträger (Träger der Eingliederungshilfe) geschaffen.
Das Land Berlin hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Für Sozialsenatorin Elke Breitenbach ist das Gesetz zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit zu vielen Fallstricken behaftet. Das Bundesteilhabegesetz lasse Menschen mit Behinderungen eben nicht völlig gleichberechtigt teilhaben. Dies verlange aber die UN-Behindertenrechtskonvention.
„Der zentrale Ansatz des neues Gesetzes der Personen- und Leistungsorientierung wird nicht konsequent durchgehalten. Die klassischen Bezüge zu Institutionen bleiben teils erhalten. Zahlreiche Einzelregelungen lassen eine schwierige Umsetzung des Gesetzes erwarten. Wesentliche Kritikpunkte, die das Land Berlin im Vorfeld der Abstimmung angebracht hat, bleiben unberücksichtigt. Jetzt wird es in der Praxis schwierig werden, die beiden unterschiedlichen Leistungssysteme Eingliederungshilfe und Pflege voneinander abzugrenzen. Wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, ist nicht auszuschließen, dass Betroffene den Kürzeren ziehen. Ein Gesetz zu verabschieden, dass die Gefahr birgt, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nicht auszuschließen, ist kein sozial ausgewogenes Gesetz. Wir werden in Berlin alles daransetzen, dass nicht ein einziger Betroffener durch die Neuregelungen schlechter gestellt wird“, so die neue Sozialsenatorin elke Breitenbach.
Die Senatorin verweist auch auf die finanziellen Risiken: „Auch dem wichtigen Reformziel, die Steuerung im Bereich der Eingliederungshilfe zu verbessern und die Ausgabendynamik zu dämpfen, wird das Gesetz nicht gerecht. Die finanziellen Auswirkungen bergen ein hohes Risiko. So haben die Bundesländer von Anfang an deutlich gemacht, dass es wichtig ist, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die daraus entstehenden möglichen finanziellen Mehrbelastungen dürfen aber nicht zu Lasten der Länder und Kommunen gehen.“
ANZEIGE
—————————————————————————————————————-