Wer eine Operation vor sich hat wünscht sich, dass die Ärzte erfahren, die Behandlungserfolge groß und Komplikationen selten sind. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf solche Informationen. Deshalb hat der Gesetzgeber seit 2005 alle zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, alle zwei Jahre und seit 2012 rückwirkend über die Qualität in ihren Einrichtungen Auskunft zu geben. Festlegungen zum Inhalt, Umfang und Format der Qualitätsberichte trifft der Gemeinsame Bundesausschuss, eine Einrichtung, die gesetzliche Vorgaben in die Praxis umsetzen muss. „Jedes der 2000 Krankenhäuser in Deutschland muss einen Qualitätsbericht nach dem gleichen Schema verfassen, damit man die Krankenhäuser untereinander besser vergleichen kann“, sagt Dr. Elke Hoffmann. Als leitende Qualitätsmanagerin am Universitätsklinikum Jena ist sie für die Erstellung der Qualitätsberichte dort zuständig.
Darüber gibt der Qualitätsbericht Auskunft
Ein Qualitätsbericht besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil erfährt man wo sich das Krankenhaus befindet, wer der Träger ist, welche Fachabteilungen zum Haus gehören, wie sie zusammenarbeiten, welche besonderen Einrichtungen das Haus hat, welche Forschungseinrichtungen es gibt, wie viele Betten vorhanden sind und wie viele Patienten pro Jahr behandelt werden. Auch über Räumlichkeiten, Aspekte der Barrierefreiheit und Ausstattung der Patientenzimmer, besondere Serviceleistungen sowie das Lob- und Beschwerdemanagement kann man sich im ersten Berichtsteil informieren. Im zweiten Teil wird zu jeder Fachabteilung beschrieben, welche Ausstattung sie hat, wie viele Patienten mit welchen Diagnosen behandelt werden und über welche Qualifikationen das Personal verfügt. Weil alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet sind, ihre Qualität zu überwachen und zu verbessern, erfährt man im dritten Teil des Berichts, wie das entsprechende Haus die Qualität seiner Arbeit beschreibt. Qualitätsindikatoren legen fest was gemacht werden muss und was nicht passieren darf. Der vierte Teil gibt Auskunft darüber was das Krankenhaus tut um eine hohe Qualität zu sichern.
Keine leichte Lektüre
„Ein Qualitätsbericht mit seinen vielen langen Tabellen ist sicher keine leichte Lektüre“, räumt Elke Hoffmann ein. Und tatsächlich haben einige Studien herausgefunden, dass solche Berichte in der Vergangenheit oft nur für Menschen mit einer überdurchschnittlich guten Lesefähigkeit verständlich waren und es in vielen Fällen noch sind. „Wenn man einen geplanten Eingriff vornehmen lassen muss, lohnt es sich aber trotzdem, in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser im Umfeld zu schauen und die Angaben dort zu vergleichen. Was man dort nicht versteht, kann man mit seinem Hausarzt klären“, empfiehlt Hoffmann.
Keine Angst vor ‚Fach-Chinesisch’
„In Zukunft sollen die Qualitätsberichte der Krankenhäuser laienverständlicher werden. So fordert es der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Da ist derzeit viel im Umbruch“, weiß die Qualitätsmanagerin. Außerdem haben einige Institutionen und Krankenkassen die Daten aus den Qualitätsberichten aller Krankenhäuser schon einmal vorgesichtet. Sie stellen die Leistungs- und Qualitätsdaten ergänzt durch Ergebnisse von Patientenbefragungen laienfreundlich zum Vergleich im Internet dar. Zu diesen Angeboten gehören beispielsweise die Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung, der Gesundheitsnavigator der AOK oder der Klinikführer der Techniker Krankenkasse.