Steuererklärung leicht gemacht! Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Düsseldorf, Januar 2016 Der Bundesverband für körper- und mehr- fachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2015. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Das Steuermerkblatt 2015/2016 enthält wie immer Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Auch wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Dieses ist – ebenso wie der Kinderfreibetrag – sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 gestiegen. Erhöht wurde ferner der Grund- freibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein er- wachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Berücksichtigt sind außerdem die Änderungen, die der Entlas- tungsbetrag für Alleinerziehende seit 2015 erfahren hat. Dieser Betrag ist um 600 Euro gestiegen und erhöht sich neuerdings je weiterem Kind um jeweils 240 Euro.
Das Steuermerkblatt 2015/2016 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möch- te, sende bitte einen mit 70 Cent frankierten (an sich selbst adres- sierten) Rückumschlag DIN lang an den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interes- sen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. www.bvkm.de