Bereich ÖPNV und Mobilität
Die CDU setzt sich für eine umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Barrierefreiheit ist Teil der Rechte behinderter Menschen und wesentlicher Inhalt des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei bezieht sich Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Vorhaben und Verkehr, sondern auch auf Barrierefreiheit in der Kommunikation, im Sport, in der Freizeit und in der Kultur.
Auf diesem Weg haben wir im Bund schon viel erreicht: Wir haben die Grundlage dafür gelegt, dass bis 2022 der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland barrierefrei wird. Ab 2016 muss jeder erstmals zugelassene Fernbus mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer sowie mit Einstiegshilfen ausgestattet sein. Auch haben wir erstmals Standards festgelegt, wie Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Wir werden weiter daran arbeiten, das Leben für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag zu erleichtern und die vielen kleinen und großen Hürden, die hier noch im Wege stehen, abzubauen.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geht uns alle an, Verbesserungen in diesem Bereich kommen allen Menschen in unserer Stadt zugute. Deshalb setzen wir uns z.B. für die Absenkung von Bordsteinen für barrierefreie Übergänge ein.
Eine barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs ist für eine Metropole wie Berlin unverzichtbar, um selbstbestimmte Mobilität und eine größtmögliche Unabhängigkeit zu ermöglichen. Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen, die nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, ist die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahnen und Bussen eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Wir werden uns deshalb auch weiterhin für den barrierefreien Ausbau von U- und S-Bahnhöfen in ganz Berlin einsetzen. Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr erfordert Anstrengungen aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Wir setzen uns für die Sicherung der Mobilität Behinderter und in diesem Zusammenhang für die Stabilisierung des Sonderfahrdienstes für behinderte Menschen ein. Wir wollen prüfen, unter welchen technischen, administrativen, finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Einführung von barrierefreien Taxen in Berlin entwickelt werden kann. Dabei sollen die Taxi-, Behinderten-und Sozialverbände einbezogen werden.
Bereich Arbeit und Schule
Schule und Bildung
Aus Sicht der CDU Berlin sollte die stärkere Einbeziehung von Kindern mit Förderbedarf in den Regelunterricht dem Ansatz „So viel Inklusion wie möglich – so viel individuelle Förderung wie nötig“ folgen. Sie sollte sich außerdem an den (u.a. von Sanierungsstau und Raumnot gekennzeichneten) Berliner Realitäten orientieren und anhand von Best-Practice-Beispielen pragmatisch und Schritt für Schritt vollzogen werden.
Das Wohl des Kindes und die Wahlfreiheit der Eltern haben für die Berliner CDU Priorität. Schulische Inklusion ist der richtige Weg für mehr Teilhabechancen von Kindern mit Förderbedarf, sie ist aber kein Selbstzweck. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf müssen in ihrer Besonderheit ernst genommen werden. Es bedarf einer frühzeitigen Diagnose durch Experten und einer individuellen Förderung aller Kinder, um deren Persönlichkeit umfassend zur Entfaltung bringen zu können und ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags bestmöglich zu helfen. Gleichzeitig müssen Eltern von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf weiterhin die Wahl und Möglichkeit haben, die für ihr Kind geeignetste Schulform zu wählen und im Interesse ihrer Kinder von den Vorteilen und Möglichkeiten der speziellen Förderzentren zu profitieren.
Berlin verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Förderinstitutionen mit gut ausgebildeten Sonderpädagogen. Diese Struktur sollte mit dem Ziel einer stärkeren Vernetzung untereinander und einer besseren Durchlässigkeit zu den Regelschulen weiterentwickelt werden. Wir fordern daher eindringlich, ein ausreichendes Angebot an Förderzentren für alle Förderbedarfe mit angemessener Personalausstattung aufrechtzuerhalten.
Arbeit
Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt liegt uns am Herzen. Auf ihr Wissen und ihre Fertigkeiten können wir nicht verzichten. Auch für Menschen mit Behinderung muss sich Leistung lohnen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes ist eine Veränderung der Einstellung bei Unternehmern bzw. in den Unternehmen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht in der Regel darin, maßgeschneiderte Antworten in der jeweils konkreten Situation zu finden. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu verschenken, wäre indes eine verlorene Chance. Viele Unternehmen engagieren sich bereits und bringen mehr Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung.
Gleichzeitig wird Betrieben durch gezielte unterstützende Strukturen und die Möglichkeit, zunächst einzelne Ausbildungsbausteine zu übernehmen, der Einstieg in die Ausbildung behinderter Jugendlicher erleichtert und somit langfristig der Kreis der ausbildungsbereiten Betriebe erweitert. Gemeinsam mit anderen Partnern im Ausbildungspakt wird sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch künftig dafür einsetzen, dass solch vorbildliche Projekte verstärkt in die Breite getragen werden.
Die CDU hat auf Bundesebene im Rahmen der „Initiative Inklusion“ für die nächsten Jahre die finanziellen Mittel bereitgestellt, um schwerbehinderte Jugendliche durch Ausbildungsprogramme auf das Berufsleben vorzubereiten und zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit
Behinderungen zu schaffen. Zudem sollen neue Jobs für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre entstehen.
Gemeinsames Ziel muss es sein, Beschäftigungsbarrieren abzubauen und noch mehr Unternehmen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen. Dafür ist es vor allem nötig, die Arbeitswelt für die Belange behinderter Menschen zu sensibilisieren. Wir werben bei den Arbeitgebern dafür, sich zu öffnen, bestehende Vorurteile zu überwinden und behinderten Menschen und ihren Fähigkeiten mehr zuzutrauen. Allein zusätzliche finanzielle Mittel oder neue Eingliederungsinstrumente wären nicht zielführend. Vielmehr müssen alle vorhandenen Möglichkeiten stärker und konsequenter genutzt werden.
Bereiche Teilhabe und Barrierefreiheit
Im Jahre 2009 hat Deutschland das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Sie hat die Rechte für Menschen mit Behinderungen auch hierzulande auf ein neues Fundament gestellt, weg vom Fürsorge- hin zum Teilhabeprinzip. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemäß der UN-Behindertenkonvention muss in Deutschland eine Selbstverständlichkeit für alle Menschen mit Behinderung werden. Für die CDU gilt: Die umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen ist ein Menschenrecht. Wir stehen für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Für uns ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ein zentrales Ziel. Sie wird dann erreicht sein, wenn das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in einer barrierefreien Gesellschaft selbstverständlich geworden ist. Dies ist eine Aufgabe, die uns alle fordert. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag genauso wie alle anderen Menschen meistern und gestalten können.
Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen das Leben im Alltag zu erleichtern und die vielen kleinen und großen Barrieren im Alltag, die Menschen mit Behinderung im Weg stehen, abbauen.
Bereich Bauen, Wohnen und Heime
Für jeden Menschen ist ausreichender und bezahlbarer Wohnraum ein Grundbedürfnis. Vor dem Hintergrund der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und auch der Zunahme älterer Menschen in unserer Stadt müssen Barrieren vermieden und abgebaut werden.
Als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und des Ziels der Inklusion gewährleisten die Vertragsstaaten gemäß Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Um das angemessene Wunsch- und Wahlrecht zu realisieren, ist insbesondere auch eine gut ausgebaute ambulante und wohnortnahe Infrastruktur erforderlich. Menschen mit Behinderung sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können.
Berlin wächst und deshalb brauchen wir auch mehr Wohnraum. Gleichzeitig wird Berlin durch die demografische Entwicklung vor neue Herausforderungen gestellt. Das Thema der Barrierefreiheit war daher ein Kernpunkt in der Diskussion zur Änderung der Bauordnung. Unseres Erachtens haben wir einen sehr guten Kompromiss in der Frage gefunden, wie man einerseits die Quote der barrierefreien
Wohnungen erhöhen kann und gleichzeitig die Kosten im Rahmen gehalten werden können. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen gemäß Paragraph 50 der neuen Bauordnung mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Bei Wohnungsneubauten mit mehr als zwei Wohnungen, die bis zum 31. Dezember 2019 errichtet werden, muss insgesamt ein Drittel der Wohnungen und danach sogar die Hälfte der Wohnungen barrierefrei sein. Die beschlossene neue Bauordnung ist damit ein deutlicher Fortschritt, den wir erzielt haben.
Die Wahlprüfsteine und das BBV-Forum Wahlen 2016 wurden gefördert durch: