Weibernetz begrüßt Beschluss zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Für den Gewaltschutz behinderter Frauen muss jedoch noch viel getan werden

von: Berliner Behindertenzeitung

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren. Der Beschluss wurde am 8. März zum Internationalen Frauentag getroffen.

Die sogenannte Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Vor Deutschland haben bereits 22 europäische Staaten ratifiziert.

„Endlich ist der Weg für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention in Deutschland frei“ freut sich Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V. „Mit der Ratifizierung ist die Arbeit jedoch noch nicht abgeschlossen. Es muss noch viel getan werden, um insbesondere Frauen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen und ihnen nach erlebter Gewalt flächendeckend barrierefreie Angebote bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen zu können.“

Auch wenn die Bundesregierung in ihrem Entwurf der Denkschrift für eine Ratifizierung der Konvention schreibt, dass es lediglich „punktuelle Versorgungslücken und Zugangsschwierigkeiten zum Hilfesystem“ u.a. für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen gäbe, belegt doch die letzte Erhebung zur Situation des Hilfesystems von Seiten der Bundesregierung aus dem Jahr 2012, dass es in Deutschland lediglich vereinzelt rollstuhlgerechte Frauenhäuser gibt und nur etwa 10 Prozent der Frauenhäuser insgesamt gut geeignet für behinderte Frauen sind. „Von daher liegt der Handlungsbedarf auf der Hand“, resümiert Brigitte Faber.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung ein. Sie setzt sich gezielt für gleichberechtigte Teilhabechancen und Schutzmaßnahmen bei Gewalt gegen Frauen mit Behinderung ein. Gefördert wird die Interessenvertretung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.