Wenn Dobrindts „Mauschel-Maut“ – er mauschelt zwischen Abgabe und Steuer – Wirklichkeit wird, „stirbt“ für mobilitätseingeschränkte Autofahrer wieder ein Nachteilsausgleichs-Element: Die Befreiung (bzw. Reduzierung) von der Kfz-Steuer. Sie ermöglicht es vielen Menschen mit Behinderungen, ein für ihre Erfordernisse passendes Auto zu nutzen, indem sie die laufenden Kosten verringert. Häufig werden verhältnismäßig große – also auch steuerintensive – Fahrzeuge benötigt, weil ein Rollstuhl und/oder Hebelifter mitgenommen oder eine aufwändige Einstieghilfe eingebaut werden muß. Wenn alle Autos von der Kfz-Steuer befreit sein sollen, entsteht eine „Gleichstellung“, die uns zukünftig anderen Autofahrern gegenüber schlechter stellt. Von einem Zuschuß an diejenigen, die Anspruch auf den bisherigen Nachteilsausgleich haben, ist jedoch in den Ankündigungen keine Rede.
Es nützt uns nichts, wenn die CSU hinterher achselzuckend erklärt: „Das wollten wir aber nicht. Das haben wir leider übersehen.“ Deshalb macht der Allgemeine Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD) schon jetzt in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam.
Obwohl sich die Bundesrepublik mit der Annahme der UN-Behindertenrechts-Konvention eigentlich verpflichtete, die Teilhabe-Bedingungen zu verbessern, steht dieser Rückschritt in einer Reihe mit dem Wegfall der GEZ-Gebührenbefreiung, der Erhöhung der Zuzahlung für „kostenlose“ ÖPNV-Benutzung und Einschränkungen bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung, die uns in den letzten Jahren ereilten.
Der ABiD verlangt die Umwandlung der Steuerbefreiung in einen jährlichen Betriebskosten-Zuschuß.