Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.) fordert von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag, mit dem Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit (BKB) die zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit in Deutschland dauerhaft zu sichern.
Das Bundeskompetenzzentrum (BKB), ein Zusammenschluss von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden, hat am 18. Juni 2015 die Auflösung seiner Geschäftsstelle
per 31. März 2016 beschließen müssen. Denn zu diesem Datum läuft die bisherige Projektförderung aus.
Noch am 10. Juni 2015 hatte das BKB bei einem parlamentarischen Frühstück Abgeordnete des Deutschen Bundestages über die Notwendigkeit einer dauerhaft finanzierten unabhängigen Fachstelle für Barrierefreiheit informiert.
Das BKB war auf Initiative des Bundessozialministeriums Ende 2008 als Kompetenzzentrum der Behindertenverbände gegründet worden. Ziel war die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit. Zu den Mitgliedern gehören die Sozialverbände SoVD und VdK sowie 13 Behindertenverbände, darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Deutsche Rheumaliga.
In der kurzen Zeit seines Bestehens hat das BKB wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben – von Empfehlungen für Wahllokale über Anforderungen an die Gestaltung von Bankautomaten bis zum „Tag des barrierefreien Tourismus“ auf der Internationalen Tourismusbörse. Weitere Informationen unter: www.barrierefreiheit.de
Wir brauchen in Deutschland eine solche Stelle wie das BKB. Sie muss behinderungsübergreifend und von Betroffenen geführt, das vorhandene Know-how zum Thema Barrierefreiheit systematisch bündeln, weiterentwickeln und zentral zur Verfügung stellen. Andernfalls werden wir auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft, wie auch in der UN Behindertenrechtskonvention gefordert, nicht entscheidend vorankommen.
Der ABiD e.V. als derzeitig den Vorsitz und das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats führender Verband, unterstützt nachdrücklich den Appell der Mitgliederversammlung des BKB an die Bundesregierung. Wir fordern im Rahmen der laufenden Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes das BKB als eine dauerhafte unabhängige Fachstelle für Barrierefreiheit gesetzlich zu verankern.
Ein in Abstimmung mit dem Deutschen Behindertenrat entwickeltes Konzept liegt vor. Falls es gelingt, rechtzeitig eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, wird der Auflösungsbeschluss unwirksam. Allerdings bleibt dafür nur noch wenig Zeit, denn erste Fristen für die Abwicklung enden am 30. September.