Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB), ein Zusammenschluss von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden, hat am Donnerstag die Auflösung seiner Geschäftsstelle per 31. März 2016 beschlossen. Zu diesem Datum läuft die bisherige Projektförderung aus. Noch in der vergangenen Woche hatte das BKB bei einem parlamentarischen Frühstück Abgeordnete des Deutschen Bundestages über die Notwendigkeit einer dauerhaft finanzierten unabhängigen Fachstelle für Barrierefreiheit informiert. „Leider waren die Signale wenig ermutigend, so dass der Mitgliederversammlung aus finanziellen Gründen gar nichts anderes übrig blieb, als die Auflösung zu beschließen“, erläutert Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und BKB-Vorstandsvorsitzender. Das BKB war auf Initiative des Bundessozialministeriums Ende 2008 als Kompetenzzentrum der Behindertenverbände gegründet worden. Ziel war die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit. Zu den Mitgliedern gehören die Sozialverbände SoVD und VdK sowie 13 Behindertenverbände, darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Deutsche Rheumaliga. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat das BKB wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben – von Empfehlungen für Wahllokale über Anforderungen an die Gestaltung von Bankautomaten bis zum „Tag des barrierefreien Tourismus“ auf der Internationalen Tourismusbörse. „Wir brauchen eine Stelle wie das BKB, die behinderungsübergreifend das vorhandene Know-how zum Thema Barrierefreiheit systematisch bündelt, weiterentwickelt und zentral zur Verfügung stellt“, so Bethke. „Andernfalls werden wir auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft nicht entscheidend vorankommen.“ Die Mitgliederversammlung appellierte an die Bundesregierung, das BKB im Rahmen der laufenden Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes zu einer dauerhaften unabhängigen Fachstelle für Barrierefreiheit zu entwickeln. Ein in Abstimmung mit dem Deutschen Behindertenrat entwickeltes Konzept liegt vor. Falls es gelingt, rechtzeitig eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, wird der Auflösungsbeschluss unwirksam. Allerdings bleibt dafür nur noch wenig Zeit, denn erste Fristen für die Abwicklung enden am 30. September. BKB-Impulse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit (Auswahl) • Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen – Empfehlungen für Gemeinden • Das inklusive Museum – Ein Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion • Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Barrierefreiheit • Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen • Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten in Deutschland • Leitfaden für die barrierefreie Modernisierung im Wohnungsbestand • Online-Portal: www.wegweiser-barrierefreiheit.de • Finanzielle Förderung für einen barrierefreien Verkehrsraum in den Kommunen • „1. Tag des barrierefreien Tourismus“ auf der Internationalen Tourismusbörse • Fachgespräch „Denk_mal – Erlebnis für alle?“ Weitere Informationen unter: www.barrierefreiheit.de
Zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit vor dem Aus
von: Dominik Peter