2013 hat die Monitoring-Stelle die Normenprüfung von 12 Regelungsmaterien des Berliner Landesrechts durchgeführt und eine Kurzdarstellung der „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention im Land Berlin“ veröffentlicht.
Zum einen befasst sich die Prüfung auf Ebene der Vereinbarkeit von Gesetzesnormen – in Gestalt einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle – mit der Einhaltung der Konvention. Zum anderen steht auf Ebene der Gesetzesgestaltung die staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention im Mittelpunkt der Prüfung. In Bezug auf alle 12 aktuellen Prüfgegenstände hat die Monitoring-Stelle gesetzgeberischen Änderungsbedarf festgestellt.
Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin – Kurzdarstellung der Normenprüfung: Grundlagen, Methodik, Leseproben