Zusatzbeiträge der GKV’en sind ein Betrug am Versicherten!

von: Dominik Peter

Dass die steigenden Aufwendungen für die Versorgung-Behandlung-Betreuung der Bürger-Versicherten-Patienten zu Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenkassen führen, ist unabwendbar.
Die demografische Entwicklung verbunden mit einer innovativen Technologie zur Beseitigung von gesundheitlichen Störungen des Menschen erfordert mehr und bessere Ressourcen und somit mehr Finanzmittel, auch für die Vergütung der Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitssystem.

Vollkommen irrational und unverständlich ist es jedoch, dass im Jahr 2015 auf politischen Druck der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 % auf 14,6 Prozent abgesenkt wurde. Hört sich gut an und wurde politisch auch gut dargestellt und verkauft und zwar mit Unterstützung einer schlecht recherchierenden Presse sowie der Arbeitgeberverbände.
Was gleichzeitig jedoch kontraproduktiv für die Beitragszahler eingeführt wurde, war und ist die Aufhebung der Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Beitragssatz der Arbeitgeber wurde politisch bestimmt mit einem Anteil von 7,3% eingefroren und dies obwohl die politischen Mandatsträger wussten und wissen, dass im Gesundheitssystem ein erheblicher zusätzlicher Finanzbedarf besteht.

Als betrügerische Komponente der Politik in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen wurde den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt bei einer Unterdeckung zwischen Einnahmen und Ausgaben einen Zusatzbeitrag bei den Versicherten zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag muss jedoch ausschließlich vom Arbeitnehmer bezahlt werden und minimiert damit sein Nettoeinkommen. Also gab es im Jahr 2015 keine Beitragsabsenkung, sondern eine Beitragserhöhung um 1,4% im Durchschnitt aller GKV Versicherten für die Arbeitnehmer. Der Beitragssatz stieg auf ca. 16 % von dem die Arbeitgeber 7,3 % übernehmen mussten und die Arbeitnehmer 8,7%.

Nun wird im Sommerloch 2016 während der Olympiade, also mit genügend Ablenkung von Fakten den Bürgern/Versicherten/Patienten in den Medien dargestellt, dass der Zusatzbeitrag um ca. 1,7 % bis maximal 2,4 % angehoben werden muss, um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Dieser Prozentsatz wird vom Bruttoeinkommen des Versicherten in €uro berechnet und ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen. Die Arbeitgeber bleiben von diesen zusätzlichen Belastungen verschont.
In diesem Zusammenhang kündigt dann Herr Gesundheitsminister Gröhe an, dass er aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen ca. 1,5 Milliarden €uro zur Verfügung stellen will und zwar mit dem Ziel den Zusatzbeitrag so niedrig wie möglich zu halten.

Ist dies jedoch schon jetzt Wahlkampfrhetorik für die Bundestagswahl 2017?

Die Gesamtthematik muss insgesamt in die öffentliche Diskussion gebracht werden. Die Arbeitgeber sind u.a. die Nutznießer eines gut funktionierenden Gesundheitswesens. Der gesunde und gut motivierte Mitarbeiter steigert den Wert eines jeden Unternehmens. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsfähigkeit maximiert. Deshalb sollten die Arbeitgeber zumindest paritätisch an den gesamten Beitragssätzen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt werden, wenn nicht sogar durch eine Umkehr der Zusatzbeiträge, ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. Dies wäre eine Sozialpolitik zu Gunsten der Bürger/Versicherten/Patienten, die wir jedoch von der bestehenden Großen Koalition nicht erwarten können und erst recht nicht von den einseitigen Interessenvertretern des GKV Spitzenverbandes.

Um Zusatzbeiträge insgesamt zu verhindern oder paritätisch verteilt zu minimieren, sollten die Gremien des Spitzenverbandes mit Ihren Strukturen und ihren ca. 130 Versicherungen auf den Prüfstand gestellt werden. Somit könnten die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber effizient zum Nutzen der Versorgung/ Behandlung/Betreuung zum Einsatz gebracht werden. Dies wäre eine wichtige Aufgabe für die politischen Mandatsträger und zwar zum Nutzen der Bürger/Versicherten/Patienten und letztendlich auch für die Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen. Als Vorteil könnten die Mandatsträger dann auch die Wiederwahl sichern.